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gültig ab den 01.07.2008
Diese Beitragsordnung regelt
gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung die Einzelheiten über die
Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an
den Verein.
1. Höhe der
Beiträge
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Monat |
Vierteljahr |
Jahr |
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Kinder/Jugendliche |
bis zum vollendeten
14. Lebensjahr |
4,00 € |
12,00 € |
48,00 € |
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bis zum vollendeten
18. Lebensjahr |
6,00 € |
18,00 € |
72,00 € |
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Erwachsene |
Sportkegler ¹ |
17,00 € |
51,00 € |
204,00 € |
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sonstige Kegler ² |
14,00 € |
42,00 € |
168,00 € |
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passive Mitglieder |
4,00 € |
12,00 € |
48,00 € |
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Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
2.
Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind vierteljährlich zum 15.01 / 15.04. / 15.07
/ 15.10. im Voraus zu zahlen.
3. Form der
Beitragsentrichtung
Die Beitragszahlung erfolgt:
als Abbuchung per Lastschrift vierteljährlich:
Die Abbuchungszeiträume sind Januar, April, Juli, Oktober.
oder als Überweisung:
Bei Beitragszahlung als Überweisung ist eine Viertel-, Halb-
oder Ganzjahreszahlweise möglich.
Die Überweisung hat bei:
| vierteljährlicher Zahlweise |
im Januar, April, Juli,
Oktober |
| halbjährlicher Zahlweise |
im Januar, Juli |
| ganzjähriger Zahlweise |
im Januar |
zu erfolgen.
Eine Barzahlung ist nur mit
Einwilligung des Schatzmeisters möglich. Für die Barzahlung
ist für den Mehraufwand ein Zuschlag von 5,00 € zu
entrichten.
4.
Beitragserhebung bei Neueintritt
Bei Neueintritt wird erstmals mit dem Quartal des
Eintrittsdatums Beitrag erhoben.
5.
Beitragserhebung bei Austritt
Nach § 3 Abs. 4 der Satzung ist ein Austritt aus dem Verein
mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Eine
Rückerstattung von Beiträgen erfolgt nicht.
6.
Versicherungsschutz
Im Beitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes
Brandenburg enthalten.
¹ mit Teilnahme an
Wettkämpfen des Fachverbandes
² nur Nutzung des Trainings
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