Präambel
Der Oranienburger Kegelclub e. V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DVGSO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Oranienburger Kegelclub e. V. die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmern am Sportbetrieb und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automati-siert in einem Dateisystem, z. B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesda-tenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. |
Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher
Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von |
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betroffenen Personen wird im Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. |
2. |
Im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet der Verein
insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: |
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Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße,
Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum |
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des Vereinsbeitritts, ggf. Mannschaftszugehörigkeit,
Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten |
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der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und ggf.
Funktion im Verein. |
3. |
Im Rahmen der Mitgliedschaft im Landessportbund,
Kreissportbund und Fachverbänden werden, werden |
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personenbezogene Daten von Mitgliedern mit besonderen
Aufgaben (z. B. Vorstandsmitglieder, |
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Mannschaftsleiter, Übungsleiter) übermittelt. |
4. |
Im Rahmen der Zugehörigkeit zu Fachverbänden, deren
Sportarten im Verein betrieben werden, werden |
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personenbezogene Daten der Mitglieder an diese
weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung |
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zur Teilnahme am Wettkampf- und Spielbetrieb der
Verbände beantragen (z. B. Spielerpass,) und an solchen |
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Veranstaltungen teilnehmen. |
5. |
Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder
schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder |
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Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung,
Durchführung oder Beendigung dieser Verträge |
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erforderlich ist, übermittelt der Verein an-geforderte
personenbezogene Daten an das |
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zuständige Versicherungsunternehmen. |
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. |
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über
Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in
Aushängen |
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und in Internetauftritten veröffentlicht und an die
Medien weitergegeben. |
2. |
Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein
zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an |
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sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung,
Ergebnisse, Geburtsjahrgang oder Alter. |
3. |
Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb
öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, |
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erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung
der abgebildeten Personen. |
4. |
Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der
Mitglieder des Vorstands, mit Vorname, |
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Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Faxnummer und ggf. Anschrift veröffentlicht. |
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem 1. Vorsitzenden zugeordnet.
Der 1. Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. |
Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeitern im Verein |
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(z. B. Vorstandsmitgliedern, Mannschaftsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung
gestellt, wie es die |
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jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei
verwendeten personenbezogenen Daten ist |
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das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. |
2. |
Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere
Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, |
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wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die |
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Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen
zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit |
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eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. |
3. |
Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine
Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder
gesetzlicher |
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Rechte benötigt (z. B. um die Einberufung einer
Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens |
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zu beantragen), stellt der Vorstand ei-ne Kopie der
Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als |
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Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied,
welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine |
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Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich
für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung |
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vernichtet werden. |
§ 6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Alle Mitarbeiter im Verein (z. B. Mitglieder des Vorstands, Mannschaftsleiter und Übungsleiter), die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 7 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. |
Der Verein unterhält einen Internetauftritt
(www.o-kc.de). Die Einrichtung und Unterhaltung der
Internetauftritt |
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obliegt dem Webmaster. Änderungen des Internetauftritts
dürfen ausschließlich durch den Vorstand und |
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Webmaster vorgenommen werden. |
2. |
Der Webmaster ist für die Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Homepage |
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verantwortlich. |
§ 8 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. |
Alle Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer
jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. |
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Eine eigenmächtige Datenerhebung, Datennutzung oder
Datenweitergabe ist untersagt. |
2. |
Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben
und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung |
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können geahndet werden. |
§ 9 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand am 23.05.2018 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
siehe auch
Datenschutzerklärung/Internetauftritt
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